Historisch reicht die bisher gepflegte Buchhaltung in den Gemeinden bis in das Zeitalter des Absolutismus (16. bis 18. Jahrhundert) zurück. Sie läuft unter dem Begriff Kameralistik. Doch diese ist für die Kommunen mit 1. Jänner 2020 Geschichte. Sie wird von einem modernen Rechnungswesen abgelöst. Grundlage dafür ist die Voranschlags- und Rechnungslegungsverordnung 2015 kurz VRV 15. Nicht mehr Haushaltsposten, sondern Konten werden angelegt.
Alle Gemeinden müssen eine Eröffnungsbilanz erstellen und dafür war es erforderlich, das Vermögen für die einzelnen Kommunen zu erheben. In den letzten Monaten war daher einiges zu tun - damit die Budgets für das kommende Jahr ordnungsgemäß erstellt werden konnten. Dabei wurde der Zeitwert der vorhandenen Anlagen ermittelt und die Vermögensbestände unterliegen der Abschreibung (Afa).