Der Rechtsstreit zwischen Bezirkskrankenhaus (BKH) Lienz und ÖAMTC war langwierig. Das Hubschrauber-Unternehmen klagte vom Spital Kosten für Interhospitalflüge ein und bekam recht. Die Folgen sind schwerwiegend: Die Finanzierung solcher Flüge wird nach diesem Spruch den Patienten oder deren Angehörigen angelastet – konkret seit 1. August. Seit diesem Tag müssen Patienten bei der Aufnahme in das Lienzer Spital eine zusätzliche Erklärung unterzeichnen. Mit ihr soll bestätigt werden, dass das Krankenhaus zwar die Kosten für einen möglicherweise notwendigen Überstellungsflug in ein übergeordnetes Spital vorfinanziert, für die Kosten jedoch der Patient aufkommen muss.