Schon zweimal wurde der Gemeindeverband Krankenhaus Lienz mit Obmann Andreas Köll bezüglich der Kosten, die bei Überstellungsflügen von Patienten entstehen, vom Bezirksgericht bestätigt. Die Gemeinden seien laut Gericht nicht für die Zahlung zuständig, sondern primär das Land Tirol. Das erste Urteil, das bis zum Obersten Gerichtshof führte, wurde abgewiesen. Der Gemeindeverband musste die 296.546,69 Euro, die durch Interhospitaltransporte entstanden sind, bezahlen.