Bei der Wiederholung der Bundespräsidentenwahl am 4. Dezember 2016 sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag 27. September 2016 in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden und am Tag der Wahl, am 4. Dezember 2016, das 16. Lebensjahr vollendet haben, wahlberechtigt. Ebenfalls wahlberechtigt sind Auslandsösterreicher, die bis zum 27. Oktober 2016 in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.