Der ÖAMTC-Flugrettungsverein hatte die 33 Osttiroler Gemeinden des Gemeindeverbandes Bezirkskrankenhaus (BKH) Lienz geklagt. Sie sollen für rund 130 medizinisch notwendige Überstellungsflüge von Patienten des Lienzer Krankenhauses in andere Spitäler 296.546 Euro zahlen. Die erste Instanz, das Bezirksgericht Lienz, wies die Klage, der sich das Land Tirol angeschlossen hatte, ab. Den Gemeinden und dem BKH Lienz wurde Recht gegeben, sie müssen laut erster Instanz nicht zahlen.