Das Urteil im Fall eines tödlichen Unglücks auf dem Flugplatz Nikolsdorf vom 25. Juni 2023 wurde nun in zweiter Instanz bestätigt: Der angeklagte Fluglehrer muss 6000 Euro bezahlen, außerdem wurde er zu sechs Monaten Haft bedingt verurteilt. Richterin Helga Moser hatte bei der Verhandlung im Jänner 2024 am Innsbrucker Landesgericht eine grobe Fahrlässigkeit eines Osttiroler Segelfliegers festgestellt, die zum Absturz des Schleppflugzeuges und dem Tod von dessen Piloten geführt hatte. Das Oberlandesgericht Innsbruck befand nun im Berufungsverfahren, dass man keine Zweifel an der Beweiswürdigung der Einzelrichterin hege.

Bei dem Unfall am 25. Juni 2023 hatten sich ein Fluglehrer und dessen Südtiroler Schüler in einem Segelflieger von einem Schleppflugzeug in die Höhe ziehen lassen. Doch unmittelbar nach dem Start hatte sich die Plexiglasklappe des Seglers geöffnet, er begann unkontrolliert zu steigen. Mit fatalen Folgen: Das Heck des Schleppflugzeuges wurde nach oben gezogen. Schließlich riss das Seil, der 43-jährige Pilot, tragischerweise ein Freund des Fluglehrers, stürzte mit seinem Flugzeug zu Boden und starb. Die beiden Männer im Segler landeten praktisch unbeschadet.

Verteidiger stieß sich an Ausführungen

Im ersten Verfahren beschworen der angeklagte Fluglehrer und der Schüler als Zeuge, dass sie sich vergewissert hätten, dass die Cockpithaube fest verriegelt war. Als sie sich dann doch geöffnet habe, habe der Fluglehrer vom Schüler mit einer Hand wieder das Steuer übernommen und mit der zweiten die Klappe zugezogen. Alles sei eine Frage von wenigen Sekunden gewesen, man habe das Gefühl gehabt, alles im Griff zu haben, erklärte der Südtiroler Zeuge damals: „Ich habe gedacht, dass wir in der Lage sind, das Flugzeug zu halten.“

Der Sachverständige, an dessen Ausführungen sich der Verteidiger des Angeklagten stieß und deshalb schließlich Berufung einlegte, hatte damals erklärt, man hätte sich weiter auf das Fliegen konzentrieren müssen, der Segler sei auch mit offener Klappe steuerbar gewesen. Das sei bei ähnlichen Vorfällen auch so gewesen.

Richterin Helga Moser zog daraus den Schluss, dass der Fluglehrer fahrlässig gehandelt hatte, weil die Plexiglashaube des Segelflugzeuges offenbar nicht verriegelt und das „oberste Prinzip der Fliegerei“ – fly first – fliege zuerst, nicht berücksichtigt worden war. Eine Ansicht, der sich nun das Oberlandesgericht anschloss.