Ein niedergelassener Allgemeinmediziner im Osttiroler Pustertal hatte ab August seinen Kassenvertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK verloren. Der Arzt stand Anfang des Jahres vor Gericht und war rechtskräftig verurteilt worden. Inzwischen hat der Mediziner seine Praxis als Wahlarzt wieder aufgesperrt. Bis zu einem Betrag von 50 Euro bezahlen die Patienten laut Homepage der Gemeinde in bar. Rechnungen über Leistungsentgelte, die darüber hinausgehen, lässt der Arzt alle drei Monate per Post zustellen. Die Krankenkasse erstattet den Patienten den überwiegenden Teil ihrer Auslagen zurück.