Das Land Tirol gibt in enger Abstimmung mit der GeoSphere Austria eine Hitzewarnung für die Landeshauptstadt Innsbruck aus. Von heute, Montag, bis einschließlich Mittwoch werden von der GeoSphere Austria konstant Temperaturen deutlich über der 30-Grad-Marke vorhergesagt. In der Landeshauptstadt Innsbruck reichen die Temperaturen heute, Montag, bis zu 36 Grad – bis inklusive Mittwoch sind Tropennächte nicht ausgeschlossen. Das heißt, dass auch in der Nacht von Temperaturen von über 20 Grad auszugehen ist.
AK-Präsident Zangerl: Arbeitnehmer im Stich gelassen
Angesichts dessen erneuert die AK Tirol ihre Forderung nach einer Anpassung des Arbeitsrechts. „Die Rufe nach einer Verbesserung der Situation wurden von der Politik jedoch bisher ignoriert und die Arbeitnehmer werden im Stich gelassen. Es ist an der Zeit, endlich zu reagieren, denn hohe Temperaturen am Arbeitsplatz wirken sich negativ auf die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit aus und können im Extremfall die Gesundheit gefährden“, warnt AK Präsident Erwin Zangerl in einer Aussendung.
Für systemrelevante Berufe (z. B. Einsatzorganisationen, Polizei usw.) soll an Hitzetagen für Tätigkeiten im Freien eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden gelten, verlangt die AK. Zusätzlich seien bezahlte Pausen vorzusehen.
Forderungskatalog zum Hitzeschutz
Unter anderem verlangt die Interessensvertretung eine besondere Evaluierungspflicht bei über 25°C mit der Verpflichtung, ab einer Temperatur von über 25°C geeignete Maßnahmen zu setzen, um die Temperatur zu senken. Falls es durch bauliche, organisatorische und technische Maßnahmen (z. B. Wärmedämmung, Fassadenbegrünung, Vordächer, Kühldecken, Fernkälte, Reduktion der Wärmestrahlung elektrischer Geräte, etc.) nicht gelingt, die Raumtemperatur dauerhaft unter 30°C zu halten, sollen Mitarbeiter ab der Raumtemperatur über 30°C bzw. bei Arbeiten im Freien über 30°C (Schattenmessung) in letzter Konsequenz bezahlt hitzefrei haben, solange von Arbeitgebern keine „kühlere Alternativen“ angeboten wird. Weiters soll es an Hitzetagen ein Verbot der Anordnung von Mehr- und Überstundenleistungen geben.
Außerdem schlägt die AK eine Neuregelung zum Schutz an auswärtigen Arbeitsstellen (z. B. Arbeit in Gartenanlagen, mobilen Arbeitsplätzen, Erntearbeitsplätzen) vor, die derzeit nicht unter die Arbeitsstättenverordnung fallen. UV-Grenzwerte seien festzulegen samt Arbeitsniederlegung bei Ozonalarm (240 µg/m³), solange keine Tätigkeiten in Innenräumen angeboten werden.