Bereits zum zweiten Mal in dieser Woche standen am Mittwoch Angeklagte aus Osttirol wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in Innsbruck vor einem Schwurgericht. Die drei jungen Männer zeigten sich vollauf geständig und kamen mit bedingten Haft- und unbedingten Geldstrafen davon. Den drei Männern im Alter von 23 und 24 Jahren wurden zahlreiche Delikte zur Verherrlichung des Nationalsozialismus vorgeworfen: Auf einer Hütte hatten sie unter anderem ein Schild mit dem Namen „Wolfsschanze“ – so hieß das Hauptquartier Adolf Hitlers während des Zweiten Weltkrieges – angebracht. In dem Häuschen wurden auch Fahnen einschlägiger rechtsextremer Rockgruppen aufgehängt.
Einer der Angeklagten hatte auch in einem Fastfood-Restaurant den Hitler-Gruß gezeigt. Außerdem wurden über WhatsApp unzählige Nachrichten mit NS-Inhalten hin- und hergeschickt. Unter anderem das Bild einer großen Rauchwolke mit dem Titel „Jüdisches Familienfoto?“, oder eine Abbildung mit dem Reichsadler und einem Hakenkreuz, das man als Friedenstaube versenden sollte.
Die Geschworenen kamen zu einem einstimmigen Urteil
Zu all diesen Delikten bekannten sich die jungen Männer schuldig. Es sei ein Blödsinn und sie seien „jung und dumm“ gewesen. Allerdings bekannten auch alle Drei: „Mir war schon klar, was ich da tue.“ Der Drittangeklagte hatte sogar schon einmal Kontakt mit Gericht und Verbotsgesetz gehabt. Weil er Jugendlicher war, wurde das Verfahren damals durch eine Diversion erledigt. Er musste sich nur einem zweitägigen Kurs über die NS-Zeit an der Universität Innsbruck unterziehen. „Das hat mir schon geholfen, aber ich hatte das Zeug noch auf dem Handy und war zu blöd, es zu löschen“, meinte er auf Frage des Richters nach der Wirkung des Kurses.
Auch der Erstangeklagte hat inzwischen freiwillig eine Exkursion ins Konzentrationslager Mauthausen unternommen und er sei danach „schon entsetzt“ gewesen. Angesichts des Geständnisses bejahten die Geschworenen die 48 an sie gerichteten Fragen nach der Schuld der Angeklagten allesamt einstimmig.
Bedingte Haftstrafen und Geldstrafen
Der Senat unter dem Vorsitz von Richter Andreas Fleckl fällte daraufhin folgende Urteile: Der Erstangeklagte wurde zu einer bedingten Haftstrafe von sieben Monaten und 15 Tagen, sowie einer unbedingten Geldstrafe von 6300 Euro verurteilt. Der Zweitangeklagte erhielt neun Monate bedingte Haft und 5220 Euro unbedingte Geldstrafe. Der Dritte im Bunde schließlich wurde zu neun Monaten bedingt und 6300 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Die drei Männer nahmen das Urteil an, die Staatsanwältin gab kein Erklären ab. Das Urteil ist vorerst daher nicht rechtskräftig.
Uwe Schwinghammer