Sie löste einigen Wirbel aus, die Meldung über die Neuerungen im Tiroler Tourismusgesetz, das es seit 1927 gibt, und im Aufenthaltsabgabe-Gesetz. Der Kern der Novelle, die in Begutachtung geschickt wurde, ist die Senkung von Pflichtabgaben für Unternehmen ab der Gruppe III und die Erhöhung der Aufenthaltsabgabe auf mindestens 2,60 Euro. Konkret sollen künftig Betriebe, deren direkter wirtschaftlicher Nutzen aus dem Tourismus geringer ist (Beitragsgruppen III bis VII) weniger Tourismusabgabe entrichten. Das gilt ab 1. Jänner. Und die Anhebung der Ortstaxe (Aufenthaltsabgabe) geschieht, um die finanziellen Mittel für die Weiterentwicklung des Tourismus sicherzustellen. Sie erfolgt mit Beginn der Wintersaison ab 1. Dezember.