Richterin Helga Moser brachte es gegen Ende der Verhandlung auf den Punkt: „Selten war ein Fall klarer.“ Und tatsächlich: Der Betroffene – bei einer Einweisung wird nicht vom Angeklagten gesprochen – machte mit vielen seiner Aussagen deutlich, in welch verwirrtem Zustand er sich befand.
Verhandelt wurde am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck die Unterbringung eines 38-jährigen Osttirolers in einer „forensischen Therapieeinrichtung“. Am 20. Juni 2023 hatte der Mann im AMS in Lienz zwei Frauen unter Vorhalt eines Messers dazu bringen wollen, ihm „sexy Heftln“ zu besorgen. Als stattdessen die Polizei auftauchte, eskalierte die Lage: Die Polizisten setzten Pfefferspray ein, als der Osttiroler sein Messer nicht weglegen wollte. Dieser stach daraufhin einen Beamten in den Arm. Vor dem Schöffengericht erklärte der Betroffene, er habe sich in einem Film gewähnt: „Matrix“, oder „Die Truman-Show“. Die Polizisten, so habe er gedacht, seien „Software“, die er gar nicht verletzen habe können. Im nächsten Augenblick meinte er aber wieder, er habe „einmal jemanden stechen wollen, in den Unterarm, wie bei dem Film Suspiria“.
Der psychiatrische Sachverständige Franz Schautzer erklärte, dass der Betroffene unter einer paranoiden Schizophrenie leide, die durch den Konsum von Cannabis und Alkohol verstärkt worden sei. Er sei unzweifelhaft gefährlich, würde man ihn wieder auf freien Fuß setzen. In wenigen Wochen könne es dann zu einem ähnlichen Vorfall wie im Juni kommen.
Die Schöffen befanden daher, dass eine Unterbringung in der Psychiatrie unumgänglich sei. Wie zum Beweis fragte der Betroffene die Richterin zum Schluss der Verhandlung: „Kannst du mir ein paar Amphetamine verschreiben?“ – Das Urteil ist rechtskräftig. US
Uwe Schwinghammer