Die Bezirkshauptmannschaft Spittal unter Bezirkshauptmann Klaus Brandner verbietet das Feueranzünden im Wald und dessen Gefährdungsbereich. Dazu zählen alle waldnahen Flächen. Grund sind die herrschenden Witterungsverhältnisse, sprich die Trockenheit. Die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden sei daher besonders begünstigt. Jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und an waldnahen Flächen ist untersagt.
Verordnung zum Download
Das Verbot gilt für den gesamten politischen Bezirk Spittal und tritt mit 21. August bis auf Weiteres in Kraft. Wer gegen diese Verordnung verstößt, dem drohen Geldstrafen von bis zu 7270 Euro.