Laut eines "Profil"-Berichts bringt ein Landwirt aus dem Mölltal seine 100 Schafe im vierstündigen Aufstieg aus dem Bereich menschlicher Zivilisation ins Hochgebirge und belässt sie dort fünf Monate ohne Betreuung. Nur einmal pro Woche schaut er, ob sie noch leben. Im vergangenen Jahr habe es bei den sich selbst überlassenen Schafen zahlreiche Wolfsrisse gegeben. Jetzt habe er als Jäger aufgerüstet, trage Wärmebildkamera und Nachtsichtgerät mit sich herum, um illegal einen Wolf abzuknallen. Das gibt er offen zu. Ähnlich ein Bürgermeister aus dem Mölltal, der von Steuergeld 2500 Euro bezahlen will, wenn jemand in seiner Gemeinde einen Wolf tötet.
Gegen beide hat der Verein gegen Tierfabriken (VGT) nun Anzeige erstattet, gegen den Schafhalter wegen Tierquälerei und gegen den Bürgermeister wegen Amtsmissbrauchs.
VGT-Obmann spricht von "rechtswidriger Verordnung"
Der VGT hat auch Beschwerde gegen die Kärntner Wolfsverordnung beim Landesverwaltungsgericht Kärnten eingebracht. Kritisiert wird das fehlende Mitspracherecht anerkannter Umweltorganisationen. Man beruft sich auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom Juni, dass Umweltschutz-NGOs bereits an Behördenverfahren, in denen Normen des EU-Umweltrechts betroffen sind, beteiligt werden müssen, hieß es vom VGT.
Wie VGT-Obmann Martin Balluch in einer Aussendung sagte, würden "rechtswidrige Verordnungen statt Bescheide" erlassen, weil "gegen Letztere eine Bescheidbeschwerde möglich wäre". Dieses Vorgehen sei aber gesetzwidrig, habe der VwGH zur Fischotterverordnung festgestellt - Umweltorganisationen müssten bei unionsrechtskonformer Gesetzesanwendung "auch im Verordnungsverfahren Zugang zu Gerichten" haben.
Sechs Wölfe getötet
Für Balluch sei der Ausgang klar: "Der Verwaltungsgerichtshof wird sich ja nicht selbst widersprechen." Wenig schmeichelhafte Worte hat er für den zuständigen Kärntner Landeshauptmannstellvertreter MartinGruber (ÖVP) übrig: "Es wird Zeit, dass die Staatsanwaltschaft diesen Rambo stoppt und vor ein Strafgericht bringt. Er hat schon genug Schaden angerichtet." Balluch forderte persönliche Konsequenzen für Gruber.
Kärnten war das erste Bundesland, das Anfang 2022 eine Verordnung verabschiedete, die die Jagd auf den eigentlich streng geschützten Wolf erleichtern sollte. Darin werden "Schadwölfe", die auf Almen Tiere reißen, und "Risikowölfe", die sich wiederholt in Siedlungen vorwagen, definiert. Dutzende Male hatte es seither mithilfe der Verordnung "Ausnahmen von den Schonvorschriften" gegeben, sechs Wölfe wurden in Kärnten bis Mitte Juli 2023 getötet.