Wie das Land Kärnten bekannt gibt, hat das Landesverwaltungsgericht die Beschwerde der Bürgerinitiative Neumarkt gegen den straßenrechtlichen Bescheid zur Umfahrung Greifenburg im Zuge der heutigen Verhandlung abgewiesen. Der zuständige Straßenbaureferent, Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP), gibt sich "erleichtert und froh über diese klare Entscheidung. Die Beschwerde der steirischen Bürgerinitiative hat uns unnötig viel Zeit gekostet und dieses Projekt seit über einem Jahr verzögert". Dies sei nun ein "wichtiger Etappensieg auf dem Weg zum Sicherheitsausbau der B 100". Es sollen umgehend weitere Planungsschritte veranlasst werden.

Michael Dünhofen, Obmann des Vereins "Lebensraum Oberes Drautal", der die Bürgerinitiative aus Neumarkt aufmerksam gemacht hatte, schreibt in einer Aussendung: "Selbstverständlich respektieren wir die gerichtliche Entscheidung. Die Dauer und umfangreiche Abhandlung des Gerichtes zeigen jedoch, dass dieses Projekt aber nach wie vor auf sehr 'wackeligen' Beinen steht. Viele unserer weiteren Kritikpunkte sind nicht ausreichend in diese Entscheidung eingeflossen."

Weg in die oberste Instanz?

Die Bürgerinitiative werde nun darüber beratschlagen, ob sie den Weg in die oberste Instanz – dem Bundesverwaltungsgericht – weitergehen werde. Mit Blick auf die Ablöseverhandlungen, mit denen die Landesregierung beginnen jetzt kann, heißt es in der Aussendung: "Nach wie vor fehlen für die Grundstücksbesitzer und Anrainer Informationen über die Detailplanung und demnach wie viel Grund und Boden verloren geht!" Man erwarte daher nach wie vor eine sachlich geführte Informationsveranstaltung, um über alle Details informiert zu werden.