Was für den Bezirk Spittal bereits seit Oktober gilt, ist ab sofort auch im Bezirk Hermagor in Kraft. Die Bezirkshauptmannschaft hat eine neue Hundehalteverordnung herausgegeben. Zum einen dient sie dem Wohl der Vierbeiner, vor allem aber dem Schutz des Wildes: "Während der Brut- und Setzzeit oder bei Schneelagen, die eine Flucht des Wildes erschweren, sind alle Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde grundsätzlich so zu halten, dass diese am Wildbestand keinen Schaden anrichten können." Beim Auslauf außerhalb des verbauten Gebietes sind sie an der Leine zu führen.
Außerdem müssen im Siedlungsgebiet ein Maulkorb angelegt werden. Diese Verordnung gilt für den Bezirk Hermagor seit 22. Oktober und wird nach dem 15. Juli wieder aufgehoben.
Hohe Strafen
Verstöße werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 1450 Euro geahndet. Bei erschwerenden Umstände beträgt die Strafhöhe bis zu 2180 Euro.
Ausgenommen vom Leinenzwang sind im Einsatz stehende Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde, wenn sie als solche erkennbar sind und verwendet werden. Eine Ausnahme gibt es auch für Hundeausbilder.