Die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau hat eine neue Hundehalteverordnung herausgegeben. Zum einen dient sie dem Wohl der Vierbeiner, vor allem aber dem Schutz des Wildes: "Während der Brut- und Setzzeit oder bei Schneelagen, die eine Flucht des Wildes erschweren, werden alle Hundehalter verpflichtet, außerhalb von geschlossenen verbauten Gebieten ihre Hunde ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine zu führen oder entsprechend den tierschutzrechtlichen Bestimmungen sicher zu verwahren."
Außerdem müssen Hundebesitzer auch im Siedlungsgebiet ihre Hunde so halten, dass sie am Wildbestand keinen Schaden anrichten können. Diese Verordnung tritt für den Bezirk Spittal mit 15. Oktober in Kraft und gilt bis 31. Juli 2023.
Hohe Strafen
Verstöße werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 1450 Euro geahndet. Bei erschwerenden Umstände beträgt die Strafhöhe bis zu 2180 Euro.
Ausgenommen vom Leinenzwang sind im Einsatz stehende Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde. Eine Ausnahme gibt es auch für Hundeausbilder.