Trotz der mittlerweile zwei Jahre dauernden Pandemie, die zum Teil massive Einbrüche im pfarrlichen Leben verursacht hat, haben am Sonntag 15 Prozent der Kärntner Katholikinnen und Katholiken von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht und neue Pfarrgemeinderäte in den Pfarren gewählt. Das ist ein Minus im Vergleich zur Pfarrgemeinderatswahl 2017 von vier Prozent (19,70 %). Insgesamt sind mit derzeitigem Stand 1655 Katholiken als Delegierte in die Pfarrgemeinderäte der Kärntner Pfarren gewählt worden, davon 910 Frauen. Der Frauenanteil unter den gewählten Pfarrgemeinderäten liegt somit bei 54,98 Prozent, 2017 lag er noch bei 52,36 Prozent.
Der Anteil der neu in den Pfarrgemeinderat gewählten Personen liegt bei einem Drittel der Gewählten (33,13 %). Die Pfarrgemeinderatswahl stellt demnach auch bei der Wahl 2022 einen pfarrlichen Erneuerungsprozess dar. Der Altersdurchschnitt der gewählten Pfarrgemeinderäte liegt bei 48 Jahren.
Endgültiges Ergebnis in 14 Tagen
Von den drei gültigen Wahlmodellen (Kandidaten-Liste, Urwahl und Namensliste mit Ergänzungsmöglichkeiten) überwog bei dieser Wahl wieder das "klassische" Kandidaten-Modell. Das Ergebnis ist das vorläufige Endergebnis, da erstens eine einwöchige Einspruchsfrist abzuwarten ist und zweitens beim gültigen Wahlmodell "Urwahl" die Kandidaten innerhalb der nächsten 14 Tage gefragt werden, ob sie die Wahl annehmen wollen.
Der Anteil der gewählten Frauen und Männer wird also noch ansteigen, da sowohl die Ergebnisse der Urwahl als auch noch etwaige zusätzliche Namensnennungen beim Modell 3 "Namensliste mit Ergänzungsmöglichkeit" noch nicht berücksichtigt werden konnten. In 13 Pfarren der Diözese wurde auf Antrag im Vorfeld die Wahl aufgrund von kurz vor der Wahl stattgefundenen beziehungsweise bald stattfindenden Pfarrerwechsel auf 2023 verschoben.