Zum Fall Dorflinde in Treffling leitete die Gemeindeabteilung des Landes ein aufsichtsbehördliches Verfahren ein. Laut der stellvertretenden Abteilungsleiterin Doris Burgstaller bekommt Seebodens Bürgermeister Wolfgang Klinar die Gelegenheit für eine Stellungnahme, auf deren Basis geprüft wird, ob sich Vizebürgermeister Christian Tribelnig bezüglich Paragraf 73 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung „Dringliche Verfügung“ im gesetzlichen Rahmen bewegt hat. Es wird also geprüft, ob die Verfügung, die Tribelnig im Alleingang erteilt hat, den Ausnahmeregelungen entsprochen hat, die es ihm als stellvertretendem Bürgermeister erlauben, ohne Information an den Gemeinderat, zu handeln.