Millstatt lebt von einzigartigen Gebäuden aus verschiedenen Epochen: das Stift, historische Bauernhöfe, Bürgerhäuser und Villen. Um das Ortsbild weitgehend zu erhalten, und um den baukulturellen Leistungen der Vergangenheit qualitativ auch in Zukunft zu entsprechen, hat die Marktgemeinde neue Bebauungspläne erarbeitet. In diesen ist festgelegt, was man auf einem Baugrundstück künftig errichten darf.

Die Größe und Ausrichtung eines Hauses, Dachform, Autoabstellflächen, Grünanteil, Einfriedung, Stützmauern und anderes mehr sind in den Plänen geregelt. Einsicht in die Bebauungspläne sind im Bauamt von Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 12 Uhr oder auf der Homepage www.millstatt.at/aktuelles/amtstafel/kundmachungen möglich. Die Kundmachungszeit endet am 11. August, Einwendungen sind bis dahin schriftlich möglich. Danach werden die Einwendungen behandelt, anschließend werden die Bebauungspläne vom Gemeinderat beschlossen. Als Service bietet die Gemeinde am 10. August von 8 bis 12 und von 13 bis 17 Uhr ohne Voranmeldung die Möglichkeit der Einsichtnahme und Beratung.