"Unsere Kühe, Pferde und Schafe dürfen über die Grenze, wir Landwirte aber nicht", klagen Gailtaler Almbewirtschafter. Laut aktuell geltendem Recht ist ihnen das Betreten ihrer auf italienischem Gebiet liegenden Almweiden und Hütten verboten.Sechs Almen zwischen der Göriacher und der Treßdorfer Alm bewirtschaften solche Überlandweiden auf der italienischen Seite. Die Feistritzer Alm befindet sich sogar zu rund 90 Hektar auf italienischer Seite. Für diese Bereiche gibt es bilateral vereinbarte Grenzübergänge an der „grünen Grenze“. Allerdings wurden diese Übergänge an der Kärntner und Tiroler Grenze zu Italien mit Verordnung des Innenministeriums vom 13. März 2020 wegen der Corona-Pandemie eingestellt, ein Ende dieser Maßnahme wurde nicht fixiert. Auch wenn in den höheren Lagen noch Schnee liegt, die Almgemeinschaften und Bauern rüsten sich schon für den Almsommer. In zwei Wochen sind erste Arbeiten geplant.