Um das Zusammenströmen größerer Menschenmengen zu verhindern, ist seit Freitagmittag eine neue Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Spittal in Kraft, die Menschenansammlungen verhindern soll. Diese ist bis 13. April rechtsgültig. Die Verordnung nach dem Epidemiegesetz 1950 besagt, dass die Durchführung von Veranstaltungen untersagt ist. Zusammenkünfte, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht demselben Haushalt angehören, sind verboten. Begräbnisse dürfen nur im engsten Familienkreis mit bis zu zehn Personen abgehalten werden. Hochzeiten dürfen nur mit maximal fünf Personen stattfinden.
Vor allem in der Osterzeit ist der Wunsch, Zeit mit der Familie zu verbringen, groß. Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, müssen die behördlichen Anordnungen aber unbedingt strikt befolgt werden. Die Eindämmung gelingt nur dann erfolgreich, wenn alle die "Spielregeln" befolgen.
Ausgenommen vom Versammlungsverbot sind unter anderen Organe der Gebietskörperschaften, des öffentlichen Rechts, Sicherheitsdienste, das österreichische Bundesheer, Rettungsorgane, Feuerwehren, Kinderbetreuungseinrichtungen. Auch Einrichtungen wie Massenbeförderungsmittel oder Lebensmittelgeschäfte und dergleichen fallen natürlich unter die Ausnahmeregel.