Bei Nichteinhaltung von Abstandsregeln, bei Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen oder bei Zusammenkünften von Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ist mit Anzeigen und saftigen Geldstrafen zu rechnen. Hält sich etwa ein Corona-Infizierter nicht an die Quarantäne, wird wegen Verdachts der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten ermittelt. Hier beträgt der Strafrahmen bis zu drei Jahre Haft.
Hohe Geldstrafen
89 Anzeigen aufgrund von Verstößen gegen Corona-Regeln in Spittal
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