In den Haushalten wird derzeit wieder die Arbeitnehmerveranlagung, der sogenannte „Jahresausgleich“, gemacht. „Auch die Bezieher ganz kleiner Einkommen sollten die Chance auf Steuerrückerstattung nützen. Der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag wird nicht automatisch abgezogen. Er muss beantragt werden“, sagt Joachim Rinösl, Steuerexperte der Arbeiterkammer (AK). Arbeitnehmer, die diesbezüglich Fragen haben, können sich das ganze Jahr über nach telefonischer Terminvereinbarung an die AK-Experten wenden.
Elisabeth Peutz