Die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau erließ eine Verordnung über das Verbot des Feueranzündens im Wald und dessen Gefährdungsbereichs.
Aufgrund der herrschenden Trockenheit, welche die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigt, ist jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung) ab sofort und bis auf weiteres verboten. Dieses Verbot gilt für den gesamten politischen Bezirk Spittal an der Drau.