eit 1. Jänner 2016 gilt das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG). Es regelt generell in allen Lebensbereichen die Gleichstellung von Personen mit Behinderungen. Auch beim Einkaufen, im Beruf oder in der Freizeit. Das gilt auch für öffentlich zugängliche Gebäude, wie Geschäftslokale.