Die B106 Mölltal Straße ist eine wichtige Verkehrsverbindung in Oberkärnten und führt von Möllbrücke bis Winklern. Jedoch weist die fast 70 Jahre alte Betonstraße zahlreiche Schäden auf, wodurch die Verkehrssicherheit eingeschränkt und die Lärmbelästigung für Anrainer hoch ist.
Das Gesamtprojekt „Generalsanierung Mölltal Straße“ umfasst deshalb die Sanierung von 22 Abschnitten mit einer Gesamtlänge von rund 14,4 Kilometern zwischen den Ortschaften Kolbnitz und Rakowitzen und wird in mehreren Etappen umgesetzt. Als erstes Teilprojekt legte das Land dem Kärntner Landesrechnungshof den Abschnitt 3 Napplach - Kohlstatt zur Kostenüberprüfung vor.
Start der Sanierung ohne Überprüfung
Bereits im Herbst 2021 begann die Abteilung 9 - Straßen und Brücken mit der Planung. Im Sommer 2023 setzte das Straßenbauamt Spittal die ersten vier Abschnitte um. Der Landesrechnungshof bemängelte, dass die Abteilung 9 mehrere Abschnitte der B106 bereits saniert hatte ohne das Großvorhaben dem Landesrechnungshof vorab zur Überprüfung vorzulegen. „Die Sanierung ist als ein Bauvorhaben zu sehen und wäre dem Landesrechnungshof als Großvorhaben schon vor der Umsetzung des ersten Abschnittes zur Kostenüberprüfung vorzulegen gewesen“, schildert Landesrechnungshof-Direktor Günter Bauer.
Für die weitere Entscheidung der geeigneten Sanierungsvariante beauftragte das Land auf Anregung des Landesrechnungshofs daraufhin detaillierte bautechnische Untersuchungen des Straßenoberbaus, eine sogenannte „Road-Safety-Inspection“ und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Diesen September entschied das Land schließlich, die Betondecke abzutragen und als ungebundene Tragschicht wiederzuverwenden.
Aufteilung der Kosten zwischen Land und Gemeinde
Von den überprüften Soll-Kosten des Projekts in Höhe von 12,85 Millionen Euro waren zum Zeitpunkt der Überprüfung 1,60 Millionen Euro für die bereits fertiggestellten Abschnitte abgerechnet. Das Land hatte somit noch 11,25 Millionen Euro zuzüglich einer eventuellen Baukostensteigerung zu finanzieren. Die Errichtungskosten für Gehwege, Linksabbiege-Streifen und Bushaltestellen sollten zwischen Land und Gemeinde aufgeteilt werden. Zum Zeitpunkt der Überprüfung hatte das Land jedoch noch keine Vereinbarungen zur Kostenteilung mit den Gemeinden getroffen .Nach der vom Landesrechnungshof angeregten detaillierten Untersuchung des Fahrbahnoberbaus entschied das Land, im Abschnitt 3 Napplach – Kohlstatt die Sanierungsvariante Vollausbau umzusetzen und plante, den bestehenden Oberbau sowie die darunterliegenden Tragschichten in der Breite der Betonplatten abzutragen.
„Diese Bauweise entspricht nicht den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen. Um die Frostsicherheit und die Tragfähigkeit des Straßenkörpers sicherzustellen, empfiehlt der Landesrechnungshof den Neubau über die gesamte Breite des Oberbaus“, sagt Bauer. Für den Abschnitt 2 Ortsdurchfahrt Napplach, der direkt an den Abschnitt 3 Napplach-Kohlstatt anschließt, entschloss sich die Abteilung 9 für dieselbe Sanierungsvariante, die Umsetzung der beiden Abschnitte plante das Land jedoch getrennt. „So können Synergien genutzt und Kosten eingespart werden“, erläutert Bauer.