Für den gesamten Bezirk Spittal wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft Spittal eine Verordnung über das Verbot des Feueranzündens im Wald und dessen Gefährdungsbereich erlassen. Aufgrund der herrschenden Trockenheit, welche die Entstehung und die Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigt, ist jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen ab sofort und bis auf weiteres verboten.