Eine Entdeckung, die ein Kleine Zeitung-Leser machte, aber nicht zuordnen konnte, wurde dem Oberkärntner Redaktionsteam samt Fotobeweis übermittelt: Auf dem großen Parkplatz entlang der Helgolandstraße in Millstatt, nahe dem Badehaus, wurde auf einem Behindertenparkplatz eine Parkstrafe in Höhe von 75 Euro verhängt. Besagte Parkflächen gehören den Österreichischen Bundesforsten, die Bewirtschaftung wurde jedoch an die Firma APCOA übergeben. Somit handelt es sich nicht um einen öffentlichen, sondern um einen privaten Parkplatz.
„Die Parkgebühren betragen moderate 80 Cent pro Stunde und gelten für alle Nutzer. Das ist bei Privatparkplätzen eine übliche Vorgehensweise. Kostenfreie Behindertenparkplätze werden in der Regel auf öffentlichen Flächen in Kurzparkzonen der Städte oder Gemeinden zur Verfügung gestellt“, erklärt Andrea Kaltenegger, Unternehmenssprecherin der Österreichischen Bundesforste.
Es wird eine Pönalgebühr verhängt
Im Falle eines fehlenden (75 Euro) oder abgelaufenen (40 Euro) Parkscheins wird auf besagtem Parkplatz deshalb eine sogenannte „Pönalgebühr“ – sprich ein pauschalierter Schadenersatz – verhängt, um eine Besitzstörungs- oder Unterlassungsklage zu vermeiden. „Die Parkkonditionen sind am Parkplatz in Millstatt klar und verständlich ausgewiesen und die Flächen entsprechend gekennzeichnet. Es kommt selten vor, dass Pönalgebühren erhoben werden müssen“, schildert Kaltenegger.
Kostenlose Parkplätze sind in Millstatt auf den öffentlichen Flächen in Kurzparkzonen zu finden. Dort können – laut Verkehrsordnung – Menschen mit Behinderungen mit einem dementsprechenden und klar erkennbar hinter der Windschutzscheibe platzierten Ausweis, zeitlich unbeschränkt und gebührenfrei parken.
Oberkärntner Gemeinden orientieren sich an Gesetzeslage
So wird es auch in weiteren Oberkärntner Gemeinden gehandhabt. „Die Behindertenparkplätze in Seeboden sind – mit entsprechendem Ausweis – alle gebührenfrei zu nutzen, so wie es die Gesetzeslage vorgibt. Wir haben bereits sehr viele besagte Parkflächen, planen aktuell jedoch, zwei weitere zur Verfügung zu stellen“, sagt Bürgermeister Thomas Schäfauer. Das gleiche Prozedere schildert auch Christian Egger, Stadtsprecher von Spittal: „Mit Behinderten-Ausweis sind alle öffentlichen Parkplätze in der Kurzparkzone der Stadtgemeinde gebührenfrei zu nutzen. Private Anbieter von Parkplätzen müssen selbst entscheiden, wie sie vorgehen wollen. In Spittal ist mir ein solcher Fall jedoch nicht bekannt.“
Gleich gestaltet sich die Situation auch in Hermagor, wie Bürgermeister Leopold Astner ausführt: „Wir haben in ganz Hermagor keinen gebührenpflichtigen Behindertenparkplatz. Es gibt Behindertenparkplätze, die privat bewirtschaftet werden, wie jener beim Spar am Bahnhof, allerdings ist auch dort gratis parken möglich.“