„Mit Verwunderung mussten wir als Stadtgemeinde Gmünd feststellen, dass jener Spielplatz vor den Buwog-Wohnungen im Ortsteil Risertratte nur noch exklusiv für Buwog Mieter zur Verfügung steht“, schildert SPÖ-Vizebürgermeister Philipp Schober. „Der Spielplatz ist in der Nähe des Malta-Radweges und wird daher auch von Touristen und Einheimischen mit Kindern genutzt. Künftig wäre das nicht mehr möglich.“

Philipp Schober: „Ist es im Interesse der Buwog-Gschäftspolitik, Kinder auf Spielplätzen aufgrund der Mietverhältnisse der Eltern auszugrenzen?“
Philipp Schober: „Ist es im Interesse der Buwog-Gschäftspolitik, Kinder auf Spielplätzen aufgrund der Mietverhältnisse der Eltern auszugrenzen?“ © Willi Pleschberger

In der Nähe der Buwog-Anlage befinden sich Wohnungen anderer Wohnbauträger. „Deren Mieter haben ebenfalls Kinder. Die neue Regelung führt zu einer Separierung der Kinder, welche aufgrund der Mietverhältnisse der Eltern auf den Spielplätzen spielen dürfen und die anderen eben nicht“, so Schober weiter. Er fragt sich, ob es im Interesse der Buwog-Geschäftspolitik ist „Kinder auf Spielplätzen aufgrund der Mietverhältnisse der Eltern auszugrenzen“.

Vermehrt Beschädigungen durch externe Nutzer

Pressesprecherin Natascha Toegl betont, dass es der Buwog fern liege, jemanden auszugrenzen. Sie klärt auf: „Der vom Vizebürgermeister angesprochene Spielplatz befindet sich auf einem öffentlich zugänglichen Privatgrund der Buwog. Die Mieterinnen und Mieter tragen in Form der Betriebskosten zu dessen Reinigung, Wartung und Erhaltung bei.“ In jüngster Vergangenheit sei es zu Verunreinigungen und Beschädigungen des Spielplatzes durch externe Nutzer gekommen.

„Daher sahen wir uns im Sinne der Mieter dazu veranlasst, mittels Schild auf die exklusive Nutzung durch Buwog-Mieter hinzuweisen. Wir können nicht zulassen, dass sie für die von Touristen und externe Nutzer verursachten Schäden aufkommen müssen“, so Toegl weiter. Besucher ließen sich aufgrund des öffentlichen Zugangs zum Spielplatz wohl nicht zur Gänze ausschließen. „Wir bitten jedoch um Verständnis, dass das Schild aus Kosten- und Haftungsgründen bestehen bleiben muss“, resümiert die Pressesprecherin.