Ein Arztbesuch in Spittal im April des Vorjahres kommt dem Kolbnitzer Georg Heiss nun teuer zu stehen. Im Dezember flatterte dem Mann, wie er sagt, ohne Vorwarnung ein RSB-Brief ins Haus. Inhalt: Eine Unterlassungsklage der „Warmuth Immobilien Investment GmbH“ mit der Aufforderung, 825,74 Euro zu entrichten. Der Vorwurf: Heiss soll am 25. April sein Auto widerrechtlich ohne zu bezahlen am Privatparkplatz vor dem Haus Tiroler Straße 18 abgestellt haben.

Eigentlich eine übliche Vorgehensweise, wenn man den vorangegangenen Strafaufforderungen nicht nachkommt. Im besagten Fall behauptet Heiss aber, dass er vorab weder eine Rechnung, noch eine Mahnung bekommen habe. „Ich bin aus allen Wolken gefallen und habe mir daraufhin einen Anwalt genommen“, sagt er. Am 10. Jänner wird der Fall am Bezirksgericht verhandelt.

„Das sind nur Ausreden“

Hausbesitzer Hartwig Warmuth von der „Warmuth Immobilien Investment GmbH“ dementiert im Vorfeld auf Anfrage der Kleinen Zeitung Heiss‘ Aussagen. „Das sind nur Ausreden. Jeder, der auf unsere schriftlichen Aufforderungen im Vorfeld nicht reagiert, bekommt eine Unterlassungsklage.“

Bei dem besagten Parkplatz handelt es sich um einen Privatparkplatz mit 18 gekennzeichneten Stellflächen, für welche Parkgebühren zu entrichten sind. Diese belaufen sich auf 50 Cent pro halber Stunde, die maximale Parkdauer beträgt 90 Minuten. Diese Regelung gilt seit 2020. Damals musste, so Warmuth, auf der früheren Kurzparkzone eine Parkgebühr eingeführt werden, weil „alles von Leuten zugeparkt war, die mit den Geschäften nichts am Hut haben“. Wer dort einkauft, bekommt die Parkgebühr allerdings rückerstattet. Die Kurzparkzone vor dem benachbarten „Kastner & Öhler“ ist nach wie vor aufrecht.

Es ist übrigens nicht das erste Mal, dass der besagte Parkplatz in der Tirolerstraße 18 für Aufregung sorgt. 2020, als der Parkautomat aufgestellt wurde, gab es dort ein kurioses Verwirrspiel, weil der Eigentümer bereits Strafen kassierte, obwohl die Kurzparkzone vonseiten der Stadt noch nicht aufgehoben war.