Die Wolfsberger Stadtwerke-Affäre endete im April mit Freisprüchen. Bekanntlich soll den Stadtwerken bei einer Kanalbaustelle ein Schaden entstanden sein. Für Richter Uwe Dumpelnik war im strafrechtlichen Verfahren "ein Schaden in tatsächlicher Höhe nicht feststellbar" und auch kein Vorsatz. Nach den Freisprüchen wurden die zwei entlassenen Stadtwerke-Mitarbeiter von den Stadtwerken noch auf Schadenersatz verklagt. Nachdem sich Schadenshöhe und Schuldfrage auch im zivilrechtlichen Verfahren Mitte Mai nicht klären ließen, empfahl Richterin Daniela Bliem eine außergerichtliche Einigung. Denn: "Jeder Tag bei Gericht kostet sehr viel Geld und das Verfahren kann Jahre dauern."