Im Sommer 2019 haben die Wolfsberger Stadtwerke zwei Mitarbeiter entlassen, weil sie wegen „überhöhter Auftragsvergaben“ und „nicht angemessenen Abrechnungen“ bei Baustellen einen Schaden verursacht haben sollen. Fast drei Jahre später – im April 2022 – wurden die einstigen Mitarbeiter im Strafverfahren am Landesgericht vom Verdacht der Untreue freigesprochen. Für den Richter war im strafrechtlichen Verfahren „ein Schaden in tatsächlicher Höhe nicht feststellbar“ – und auch kein Vorsatz. Nach den Freisprüchen wurden die beiden entlassenen Mitarbeiter von den Stadtwerken auf Schadenersatz verklagt. Doch nachdem sich Schadenshöhe und Schuldfrage auch im zivilrechtlichen Verfahren nicht klären ließen, empfahl die Richterin eine
außergerichtliche Einigung, denn: „Jeder Tag bei Gericht kostet sehr viel Geld und das Verfahren kann Jahre dauern.“