Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg vom 15. März, mit der wegen besonderer Brandgefahr im gesamten Bezirk Wolfsberg jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten wurde, wird mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. Das hat die Bezirkshauptmannschaft am 27. September vermeldet.