Robert Stark, Inhaber des Salzburger Unternehmens "Innocoms GmbH", erhob wegen einer Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Einspruch. Die damalige Entscheidung des Gerichts besagte, dass Stark auf seinem 5336 Quadratmeter großen Grundstück am Klippitztörl anstatt von angesuchten 1871 Quadratmetern "nur" 295 Quadratmeter roden dürfe. Dagegen legte Stark eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein, der nun stattgegeben wurde. "Das Landesverwaltungsgericht muss überprüfen, ob die Gefährdung des Waldes tatsächlich so stark ist, dass die Rodung nicht bewilligt werden darf. Es wird wohl eine neue Verhandlung ausgeschrieben werden", sagt der Klagenfurter Anwalt Walter Brunner, gesetzlicher Vertreter der Anrainer, die sich seit Jahren gegen das geplante Projekt von Stark aussprechen. Stark selbst konnte sich dazu noch nicht äußern, da ihm diese Entscheidung selbst noch nicht vorlag. Anrainer Peter Schatz, Alm- und Hüttenbesitzer am Klippitztörl, möchte jedenfalls weiterkämpfen: "Wir geben nicht auf."