Am Oberlandesgericht (OLG) Graz wurde vor Kurzem der Fall eines Wolfsberger Segelkunstflugpiloten verhandelt. Der 57-Jährige war im August des Vorjahres am Landesgericht Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden und legte in der Folge Berufung gegen das Urteil ein. Ziel war es, den Passus der "groben Fahrlässigkeit" wegzubekommen. Das ist nicht gelungen, allerdings wurde das Strafmaß vom OLG auf zwölf Monate, ebenfalls bedingt, reduziert.