Bis Ende April ist nach Verordnung des Landeshauptmannes Peter Kaiser (SPÖ) das Entzünden von Osterfeuern ohne Ausnahme verboten. Die Verordnung gilt bis 30. April. Ob danach Osterfeuer entzündet werden dürfen, ist noch offen; empfohlen wird aber, dass keine Osterhaufen errichtet werden, weil diese schnell von Tieren belebt werden. Eine Möglichkeit wäre, das Holz zu häckseln oder zur Grün- und Strauchsammelstelle zu bringen, sobald diese wieder geöffnet hat. Die Gemeinden bitten darum, dass keine Anträge gestellt werden, damit kein Verwaltungsaufwand entsteht.