Das schöne Wetter haben heuer bereits etliche Wirte in Wolfsberg genutzt und ihre Gastgärten geöffnet. Doch laut aktueller Verordnung ist der Betrieb nur von 1. März bis 31. Oktober eines Jahres erlaubt. Und so wurde die Verordnung in der Gemeinderatssitzung am 20. Februar für heuer einstimmig auf den Zeitraum 21. bis 29. Februar 2020 ausgeweitet.