Nachdem Anfang des Jahres mit den geplanten Freizonen für Mischbienen der Versuch um einen Kompromiss zwischen den Lavanttaler Erwerbsimkern und dem Bienenzucht-Landesverband dramatisch gescheitert ist – der Landesvorstand trat geschlossen zurück, es gab Neuwahlen –, wird das Bienenwirtschaftsgesetz nun, nach zehnjährigem Wegschauen, vollzogen. Laut Gesetz ist in Kärnten nur die Haltung der Carnica-Biene erlaubt, Mischformen, wie die ertragreichere Hybridbiene aus dem Tal, sind verboten.
Daniela Grössing