In den Ortsgebieten des Wolfsberger Gemeindegebietes ist in der Silvesternacht die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse II (Silvesterraketen, diverse Fontänen, Römische Lichter, Feuerräder, Feuertöpfe usw.) in der Zeit von 31. Dezember 23 Uhr bis 1. Jänner 1 Uhr früh erlaubt.
Das grundsätzlich bestehende Verbot wurde von Bürgermeister Hans-Peter Schlagholz für diesen Zeitraum per Verordnung aufgehoben. Die Erlaubnis gilt für den Bereich innerhalb der Ortstafeln der Wolfsberger Ortsgebiete. Von der Erlaubnis jedoch ausgenommen ist der Bereich der Wolfsberger Altstadt.
Verboten bleibt die Verwendung dieser Feuerwerkskörper zudem weiterhin in unmittelbarer Nähe zum Krankenhaus sowie zu Kirchen, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen und zum Tierheim, in der Nähe von Tankstellen, in geschlossenen Räumen sowie innerhalb beziehungsweise in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen. Im Hinblick auf die entstehende Feinstaubbelastung ersucht der Bürgermeister um eine maßvolle Verwendung der Feuerwerkskörper.