Heuer im Sommer hat der Nationalrat das „Neue Vereinspaket“ beschlossen, das unter anderem die Zusammenarbeit von Gastronomie und Vereinen vereinfachen soll. Dazu wurden Gewerberecht, Steuergesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz angepasst, das Vereinsrecht selbst hat sich nicht geändert.