Kinder müssen Volksschulen ihres Sprengels besuchen. Wollen Eltern sie anderswo hinschicken, müssen sie einen Antrag bei ihrer Gemeinde stellen. Immerhin fließt dann Geld: Die Gemeinde mit dem Schulsprengel muss der sprengelfremden Gemeinde „Schulgeld“ für die Ausbildung dieses Kindes zahlen. Schon seit eh und je durften Volksschüler aus Theißenegg die Schulbank in St. Gertraud drücken – obwohl sie laut Sprengel in Wolfsberg zur Schule gehen müssten. Doch St. Gertraud liegt viel näher, daher wurden diese Ansuchen immer durchgewunken. Aufregung gab es in diesem Schuljahr, nachdem laut Kärntner Schulgesetz sprengelfremde Kinder zu keiner Teilung der Klasse führen dürfen.