Während Bürgermeister und Stadträte beziehungsweise Gemeindevorstandsmitglieder, die Referate übernommen haben, monatliche Bezüge erhalten, bekommen Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse, sofern sie keine Referate führen, nur ein Sitzungsgeld. Die Höhe des Geldes für die Teilnahme an Sitzungen muss nach der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung (K-AGO) durch eine Verordnung des Gemeinderates festgelegt werden. Aufgrund der von der Landesregierung erlassenen Kärntner Gemeindemandatare-Entschädigungsanpassungs-Verordnung (K-GMEAV) 2024 müssen die Sitzungsgelder heuer um den vom Rechnungshof kundgemachten Anpassungsfaktor von 1,097 valorisiert werden.