Die närrische Jahreszeit steuert im Bezirk Wolfsberg dem Ende zu. Am vergangenen Faschingssamstag, 10. Februar, wurde talauf und talab schon ausgiebig gefeiert. Ein Muss für tausende maskierte Lavanttaler war die Teilnahme am Faschingsumzug in Wolfsberg. 39 Gruppen — so viele wie noch nie — zogen durch die Innenstadt.

So mancher Faschingsnarr feierte jedoch etwas zu ausgelassen. „Es gab einige Zwischenfälle, die auf einen übermäßigen Alkoholkonsum zurückzuführen waren, aber alles in allem war es eine positive Veranstaltung“, resümiert Bezirkspolizeikommandant-Stellvertreter Johann Schranzer. Mitunter wurden Körperverletzungen, kleinere Raufereien und zwei vorläufige Festnahmen verzeichnet.

Kirchenfassade als Urinal

Ein trauriges Bild zeigte sich bei der Markuskirche. Zahlreiche Menschen urinierten an die Kirchenfassade. „Hätte jemand von Euch eine Idee, wie man sowas verhindern kann?“, fragte deshalb Wolfsbergs Stadtpfarrer Christoph Kranitzky auf Facebook.

Er selbst sei keine Spaßbremse und feiere gerne Fasching. Für ihn gehe es einfach um den „Respekt und die Wertschätzung dem Gotteshaus“ gegenüber. „Zusätzlich zu dem öffentlichen WC wurden drei mobile WC-Container am Bleiweißparkplatz, Getreidemarkt und Weiher aufgestellt. Darüber hinaus gab es Absperrungen, damit sich Festumzug und Zuschauer in geregelten Bahnen bewegen“, weist Wilfried Truppe, Pressesprecher der Stadt Wolfsberg hin. Zudem waren Reinigungsteams der Stadtgemeinde sofort nach dem Umzug im Einsatz.

Damit sich jedoch die Vorfälle von diesem Jahr nicht wieder wiederholen, meint Truppe: „Wir werden im nächsten Jahr nochmals im Vorfeld an die Besucher appellieren, ausschließlich die bereitgestellten sanitären Anlagen zu benutzen.“

Verletzung des öffentlichen Anstandes

Übrigens: Solche „dringenden Bedürfnisse“ können nach dem Landessicherheitsgesetz betraft werden. Dort zu lesen: „Wer den öffentlichen Anstand verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Als Verletzung des öffentlichen Anstandes gilt jedes Verhalten in der Öffentlichkeit, das einen groben Verstoß gegen jene Pflichten der guten Sitten darstellt, die jedermann in der Öffentlichkeit zu beachten hat, sofern es unmittelbar von mehreren Personen wahrgenommen werden kann“. Die Bezirkshauptmannschaft setzt nach einer Anzeige dann den Strafrahmen fest.

Konkret wurde eine solche Strafe vor kurzem verhängt: Einem 63-jährigen Kärntner wurde vorgeworfen, in eine Wiese uriniert zu haben. Dabei wurde er beobachtet, angezeigt und erhielt von der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz eine Geldstrafe von 100 Euro.