„Man soll die Möglichkeit haben, den Jahreswechsel traditionell zu feiern. Ich bitte aber um Rücksichtnahme gegenüber Menschen
und Tieren“, appelliert Wolfsbergs Bürgermeister Hannes Primus (SPÖ).
Denn heuer gibt Wolfsberg wieder in der Silvesternacht die Verwendung von Klein-Feuerwerken per Verordnung frei: Die
Erlaubnis gilt für das Ortsgebiet in der Zeit vom 31. Dezember 2023, 23.30 Uhr bis 1. Jänner 2024, 1 Uhr.
Auch in Bad St. Leonhard darf in bestimmten Teilen des Ortsgebietes zu dieser Zeit geschossen werden. Dazu zählt Bad St. Leonhard, Wisperndorf, Mauterndorf, Schiefling, Twimberg und Kliening.
Erlaubt sind demnach Feuerwerkskörper der Klasse II (Silvesterraketen, diverse Fontänen, Römische Lichter, Feuerräder, Feuertöpfe etc.). Die Erlaubnis gilt für den Bereich innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“. Von der
Erlaubnis ausgenommen ist der Bereich der Wolfsberger Altstadt.
Das ist verboten
In unmittelbarer Nähe zum Krankenhaus sowie zu Kirchen, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen und zum Tierheim sind Feuerwerkskörper jedoch verboten. Das Entzünden dieser ist auch in der Nähe von leicht entzündlichen Anlagen, in geschlossenen Räumen und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen, im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen untersagt.