Das vom Obersten Gerichtshof bestätigte „Kuhattacken-Urteil“ aus Tirol hat in den vergangenen Tagen  zu Verunsicherungen bei Almwirtschaft und Tourismus geführt. In Kärnten wurden schon im Vorjahr Maßnahmen ergriffen, um sowohl eine traditionelle Almwirtschaft als auch die touristische Nutzung der Almen zu gewährleisten. Unter anderem wurde ein Versicherungspaket geschnürt, das Almbauern schadlos hält, sollte im Ernstfall die eigene betriebliche Haftpflicht nicht ausreichen. „Auch dieses Jahr werden wir die jährlichen Versicherungsprämien dafür aus dem Agrar- sowie Tourismusreferat finanzieren“, berichtet Agrarreferent Martin Gruber (ÖVP) heute im Pressefoyer nach der Regierungssitzung.