Missstände in Pflegeeinrichtungen oder ein illegal betriebenes Pflegeheim in Pörtschach sorgten in der jüngsten Vergangenheit immer wieder für negative Schlagzeilen. Jetzt will das Land Kärnten dem mit einem neuen Heimgesetz entgegen wirken. Die novelle ging heute in Begutachtung.
Wenn es etwa um illegale Pflegeheime ging, seien dem Land bislang die Hände gebunden gewesen, sagt Landeshauptmann-Stellvertreterin Beate Prettner. Das neue Gesetz würde es ermöglichen, Verdachtsfällen nachgehen. „Die Novelle sieht nämlich ausdrücklich eine Überprüfungsmöglichkeit einschließlich des Zutritts durch Befehls- und Zwangsgewalt vor“, sagt die Sozialreferentin.
Außerdem werden die Strafen bei Verwaltungsübertretungen verschärft: Bis dato sind weder Mindeststrafen noch erhöhte Strafen im Wiederholungsfall erlaubt. Die Novelle legt einen Strafrahmen von mindestens 3000 bis 30.000 Euro vor. „Die Strafe soll spürbar sein, denn nur so kann sie abschreckend wirken“, sagt Prettner.
Innovative Projekte ermöglichen
Weiters soll in Zukunft ein Qualitätsmanagementsystem in allen Kärntner Altenwohn- und Pflegeheimen vorgeschrieben werden - bisher gab es das nur auf freiwilliger Basis. Langfristiges Ziel sei es, dass alle Kärntner Heimbetreiber das nationale Qualitätszertifikat NQZ erlangen. Außerdem werde durch die Novelle die Bewilligung von so genannten „innovativen Projekten“ (befristet auf fünf Jahre mit Verlängerungsoption) ermöglicht, wie etwa „Green Care“-Aktivitäten mit tiergestützten oder gartentherapeutischen Maßnahmen oder neue Formen von Wohngemeinschaften anstelle von klassischen Pflegeheimen. Die Begutachtung läuft vier Wochen. In Kraft treten könnte das neue Kärntner Heimgesetz voraussichtlich Anfang März 2017.