Nun ist es amtlich: der Einspruch gegen das Wahlergebnis vom 15. März von Willibald Wutte (Liste Wutte) wurde von der Landeswahlbehörde abgewiesen. Begründung: "Es liegt zwar eine Rechtswidrigkeit vor, die aber keine Auswirkung auf das Wahlergebnis hat. Deshalb wurde der Einspruch abgewiesen."