Ein langer Rechtsstreit hat nun mit der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs einen ersten Abschluss: Das Gericht wies die Rechtsmittel zurück, die die Fluggesellschaft TUI fly gegen einen Entscheid der EU-Kommission eingelegt hat. Die EU-Kommission hatte 2016 festgestellt, dass die "Marketingbeiträge", die das Land Kärnten von 2003 bis 2009 an Billigfluglinien überwiesen hatte, als unzulässige Beihilfen zu werten und daher von den Fluglinien zurückzuzahlen sind. Dieser Entscheid wurde 2021 vom Gericht der Europäischen Union bestätigt.

"Im Fall der TUI fly sind es rund zehn Millionen Euro, die seit dem Kommissionsentscheid auf einem Treuhandkonto liegen und nunmehr nach Kärnten fließen können", bestätigt Finanzreferentin Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig (SPÖ). 93 Prozent des Gesamtbetrags bleiben beim Land, die restlichen sieben Prozent gehen an Stadt Klagenfurt, Kärnten Werbung und die Flughafenbetriebsgesellschaft.

Geld für Bildungsbaufonds

"Wir werden in der Koalition vorschlagen, diese Mittel über den Bildungsbaufonds für den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen in Kärnten einzusetzen", erklärt Schaunig. Wenig Begeisterung für diesen Vorschlag zeigt der Koalitionspartner ÖVP. Laut der Sprecherin von Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) will man einen Gegenvorschlag einbringen. Denn die Mittel sollen, "wie ursprünglich vorgesehen, für die Entwicklung des Flughafenstandortes verwendet werden". In der Regierung müsse man nun darüber diskutieren.

Auch die Fluggesellschaft Ryanair hatte Beiträge des Landes erhalten und wurde von der EU-Kommission beauftragt, diese zurückzuzahlen. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.