Erneut herrscht in der Gemeinde Keutschach Aufregung. Anlass ist diesmal die geplante Flächenumwidmung mehrerer Hofstellen. Sie sollen, entsprechend dem örtlichen Entwicklungskonzept, von Grünland-Hofstelle in Bauland Dorfgebiet oder Bauland Wohngebiet umgewidmet werden. Unter Hofstelle versteht man eine mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden bebaute Fläche, von der aus die zur Besitzung gehörenden Grundstücke bewirtschaftet werden und die den Mittelpunkt der Wirtschaft bildet. Eine Teilung, also eine Parzellierung und Verkauf der Flächen, ist bei einer Hofstelle nicht möglich.