Am 9. August wurde der Waldseilpark am Pyramidenkogel eröffnet. Seither reißen die Schlagzeilen nicht ab. Anrainer haben einen Rechtsanwalt engagiert, der baubehördliche und naturschutzfachliche Übertretungen anprangert. „In Hochseilgärten kommt es immer wieder zu Unfällen“, sagt Rechtsanwalt Bernhard Fink. „Daher müsste man von Behördenseite aus dafür sorgen, dass alles zu 100 Prozent sicher ist.“

Zwar liege eine Genehmigung im Sinne des Veranstaltungsgesetzes vor; Fink fordert jedoch eine Betriebsanlagengenehmigung nach der Gewerbeordnung, um für die notwendige Sicherheit und den Anrainerschutz zu garantieren. Er kritisiert auch, dass das Projekt wasserrechtlich nicht überprüft worden sei. „In unmittelbarer Nähe des Waldseilparks befinden sich drei Trinkwasserbrunnen, wovon einer direkt neben der Parkplatzfläche liegt. Durch die Baumaßnahmen ist mit Verunreinigungen zu rechnen“, sagt Fink.
Zudem habe der Bürgermeister der Gemeinde bis dato keinen Baubescheid für den Parkplatz erlassen.

Seitens des Landes weist man diese Vorwürfe zurück. „Laut Veranstaltungsgesetz ist der Waldseilpark von der Gewerbeordnung ausgenommen“, sagt Albert Kreiner, Abteilungsleiter für Wirtschaft, Tourismus und Mobilität. „Eine veranstaltungsrechtliche Genehmigung sowie Veranstaltungsstättengenehmigung liegen vor. Beide Bescheide sind rechtskräftig.“

Auf die Frage, ob eine naturschutzrechtliche Bewilligung für den Parkplatz vorhanden ist, konnte die BH Klagenfurt Land keine Auskunft erteilen, da die verantwortliche Person nicht verfügbar war.